Serviceleistungen
Wir bieten allen Kunden einen schnellen, unkomplizierten und fachmännisch versierten Service an, wobei sich unsere Leistungen in die beiden Bereiche [Softwareservice] und [Dienstleistungen] unterteilen.
Softwareservice
Auf Wunsch kann der Kunde einen Softwareservicevertrag abschließen, der Ihm und seinen Mitarbeitern die nötige Sicherheit und Rückhalt in der richtigen Anwendung unserer Softwareprodukte gibt. Es ergeben sich immer wieder Fragen zur richtigen und effizienten Bedienung eines Programms oder zur Einrichtung von Konditionen, Sondervereinbarungen, Parametern, Tarifen oder sonstigen Stammdaten, bei denen wir Sie telefonisch unterstützen.Darüberhinaus erhält jeder Kunde mindestens einmal
jährlich ein komplettes Programmupdate mit allen
installierten Modulen, selbstverständlich mit ausführlichen
Hinweisen zu Programmänderungen und Verbesserungen.
Rechtlich oder gesetzlich abhängige Änderungen erhalten Sie
rechtzeitig
vor Inkrafttreten als zusätzliches kostenloses Update.
Die B.U.S.-Hotline steht Kunden mit abgeschlossenem Servicevertrag bei Problemen und Fragen werktags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr kostenlos zur Verfügung. Selbstverständlich helfen wir auch Kunden ohne separatem Servicevertrag oder bei Hardwareproblemen weiter - dies auch außerhalb unserer offiziellen Geschäftszeiten. Die Kosten für sogenannte Supportcalls entnehmen Sie bitte unserer aktuellen [Preisliste für Serviceleistungen].
Ein Softwareservicevertrag gewährleistet schnelle Hilfe bei auftretenden Problemen mit den in Ihrem Hause installierten B.U.S.-Softwaremodulen.
Nicht enthaltene Serviceleistungen
- Schulung, individuelle
Programmierung, Hardwareprobleme
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, daß ein Softwareservicevertrag nicht der Progammeinweisung und Schulung von Mitarbeitern, der individuellen Programmierung und Entwicklung oder der Beseitigung von Hardwareproblemen dient.
- Fremdsoftware, Internet,
email
Auch Fragen im Zusammenhang mit der Installation und Bedienung von Fremdsoftware (Betriebssystem, Windows-Anwendungen, etc.) sowie Installation und Einstellungen Ihrer Internetverbindung oder Emailsystems werden durch einen Servicevertrag nicht abgedeckt.
Weitere Bestimmungen zum Servicevertrag
Da es leider nicht immer 100%ig möglich ist, eine Anwendersoftware so zu erstellen, daß diese unter allen Bedingungen und Hardwarekombinationen fehlerfrei arbeitet, gehören solche Betriebsstörungen, die in Verbindung mit B.U.S.-Softwaremodulen auftreten, auch zum Leistungsumfang des Servicevertrages. Um mögliche Softwarefehler oder sonstige Störungen schnellstens beheben zu können, muß die Möglichkeit der Fernwartung über ISDN-Router bzw. DSL-Internetverbindung gegeben sein.
Fehler, die der Anwender selber durch falsche Bedienung und/oder Änderung der System-, Netzwerk- oder Druckerkonfiguration verursacht oder welche z.B. durch Computerviren verursacht werden, liegen grundsätzlich nicht im Geltungsbereich des Vertrages. Die B.U.S.-Hotline hilft Ihnen dabei dennoch soweit als möglich weiter. Umfangreichere Hilfestellungen, vor allem solche, welche einen VOR-ORT-Einsatz notwendig machen, sind generell nicht im Umfang eines Vertrages enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
Die monatliche Gebühr für einen
Softwareservicevertrag ist abhängig von den bei Ihnen installierten
Modulen und der lizensierten Benutzeranzahl.
Sie wird monatlich, vierteljährlich oder auf Wunsch auch jährlich im voraus
erhoben. Die Kosten entnehmen Sie den [Preislisten
für Softwaremodule].
Dienstleistungen
Unser umfangreiches Angebot an Dienstleistungen
unterteilt sich in die drei verschiedenen Bereiche allgemeine Kostensätze,
Service und Support sowie Softwareupdate. Leistungen der beiden letzten Kategorien werden
größtenteils durch einen zwischen dem Anwender und B.U.S. geschlossenen
[Softwareservicevertrag] abgedeckt.
Es werden lediglich Supportanfragen außerhalb der regulären
Geschäftszeit (Mo-Fr 9.00-17.00 Uhr)
sowie
Fragen und Probleme rund um Ihre Hardware oder
Fremdsoftware als sogenannte
[Supportcalls] zusätzlich berechnet.
Programmierarbeiten, Installation von Hard- und
Software, Schulungen Ihrer Mitarbeiter sowie vereinbarte
"VOR-ORT"-Einsätze werden nach unseren [allgemeinen Kostensätzen]
berechnet. Für aufwendige Programmierarbeiten oder mehrtägige Schulungen
und Systemeinweisungen können Sie mit uns einen Festpreis
vereinbaren, wir kommen Ihnen hierbei gerne entgegen.
Unsere Stundensätze werden pro Person und je angefangene 1/2-Stunde
abgerechnet. Die Fahrtkosten von/nach Pulheim sind für jedes eingesetzte Fahrzeug
und
nicht pro Person zu entrichten. Bei An-/Abreise per Flugzeug gelten Flugzeiten
als
Einsatzzeiten und werden entsprechend berechnet.

. . . . . . . . . . . . . . . .
Copyright © 2020 B.U.S.-Software GmbH. All rights reserved.